Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vermietungen bezogen auf Schloss Wachendorf und werden nur im Fall individuell abgeschlossener Mietverträge durch diese ersetzt. Ohne eines zusätzlichen Mietvertrags gelten die AGB
§ 2 Vertragsabschluss und Buchung
1. Eine Buchung der Location erfolgt nicht durch eine schriftliche Anfrage des Mieters.
2. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
3. Der vereinbarte Nutzungszweck, das Veranstaltungsdatum, die Mietdauer sowie die vereinbarten Leistungen werden in der Buchungsbestätigung festgehalten.
4. Änderungen der Buchung bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Mietpreise.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Zahlung bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
3. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
4. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, sofern diese nicht ausdrücklich im Mietpreis enthalten sind; es gelten die auf der Homepage veröffentlichten Preise.
§ 4 Kaution
1. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen.
2. Die Kaution dient zur Absicherung möglicher Schäden, übermäßiger Verschmutzungen oder sonstiger Vertragsverletzungen.
3. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räumlichkeiten und Prüfung auf Schäden innerhalb von 14 Werktagen zurückerstattet.
4. Berechtigte Forderungen des Vermieters können mit der Kaution verrechnet werden.
§ 5 Nutzung der Räumlichkeiten
1. Die angemieteten Räumlichkeiten dürfen ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Veranstaltungszweck genutzt werden.
2. Die maximal zulässige/vereinbarte Personenzahl darf nicht überschritten werden.
3. Eine Weitervermietung oder Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, Einrichtungen und technischen Anlagen pfleglich zu behandeln.
5. Veränderungen an der Einrichtung, Dekorationen oder bauliche Maßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
6. Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen jederzeit freigehalten werden.
§ 6 Übergabe und Rückgabe
1. Die Übergabe der Räumlichkeiten erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt.
2. Der Mieter hat die Räumlichkeiten nach Ende der Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
3. Sämtliche mitgebrachten Gegenstände, Dekorationen und Abfälle sind vollständig zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter zusätzliche Mietkosten sowie gegebenenfalls entstandene Folgekosten berechnen.
5. Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Reinigung und Müllentsorgung
1. Die Location ist nach der Veranstaltung in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
2. Die vereinbarten Reinigungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
3. Übermäßige Verschmutzungen, Sonderreinigungen oder eine nicht ordnungsgemäße Müllentsorgung können gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 8 Stornierung und Rücktritt durch den Mieter
1. Eine Stornierung der Buchung muss schriftlich erfolgen.
2. Im Falle einer Stornierung können folgende Stornierungsgebühren anfallen:
a. Bis 12 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises.
b. 11 bis 9 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 65 % des vereinbarten Mietpreises.
c. 8 bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises.
d. 5 bis 0 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Mietpreises.
3. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Bereits erbrachte oder nicht mehr stornierbare Fremdleistungen können zusätzlich berechnet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 9 Haftung und Schäden
1. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Dienstleister während der Mietzeit verursacht werden, soweit er diese zu vertreten hat.
2. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
3. Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
4. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit im gesetzlich zulässigen Umfang.
5. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 10 Sicherheit und behördliche Vorschriften
1. Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten.
2. Insbesondere sind Vorschriften zum Brandschutz, zur Lärmbelästigung, zum Jugendschutz und zur maximalen Besucherzahl einzuhalten.
3. Der Einsatz von offenem Feuer, Pyrotechnik, Nebelmaschinen oder ähnlichen Einrichtungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet.
4. Der Mieter ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung störungsfrei verläuft.
§ 11 Musik, Lautstärke und Veranstaltungsende
1. Musik und sonstige Geräuschentwicklungen müssen sich im Rahmen der geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben bewegen.
2. Vorgegebene Ruhezeiten und Lärmschutzbestimmungen sind einzuhalten.
3. Die Veranstaltung muss spätestens zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt beendet werden.
4. Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen ist der Vermieter berechtigt, geeignete Maßnahmen bis hin zur Beendigung der Veranstaltung zu ergreifen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 12 Höhere Gewalt
1. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen, nicht stattfinden, werden sich beide Parteien um eine einvernehmliche Lösung bemühen.
2. Bereits geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung bereits entstandener und nicht vermeidbarer Kosten sowie der gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
§ 13 Hausrecht
1. Während der gesamten Mietdauer steht dem Vermieter bzw. dessen beauftragten Mitarbeitern das Hausrecht zu.
2. Den berechtigten Anweisungen des Vermieters oder dessen Mitarbeitern ist Folge zu leisten.
3. Bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung oder diese AGB kann der Vermieter die Veranstaltung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen abbrechen.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.
§ 15 Hausordnung
1. Der Mieter akzeptiert die nachstehende Hausordnung:
2. Das Theken- und Servicepersonal wird ausschließlich durch das beauftragte Catering-Unternehmen gestellt und hat bis zum Ende der Veranstaltung vor Ort zu sein.
3. Die Polsterstühle und Tische der Innenbestuhlung dürfen ausschließlich in den Innenräumen genutzt werden.
4. Der Zeitraum der Miete während einer Standesamtlichen Trauung definiert sich wie folgt: Beginn 20. Minuten vor angesetztem Trautermin und 40 Minuten ab angesetztem Trautermin. Als weitere angefangene und damit abzurechnende Stunde gilt grundsätzlich, sobald Getränke auf dem Gelände, als Gelände bezeichnet sich jede zum Schloss gehörige Fläche (Parkplatz, Einfahrt, Grünflächen, Rondell, Schloss selbst) ausgeschenkt werden und oder die Anwesenheit auf dem Gelände sich länger als der o.a. 60-minütige Zeitraum erstreckt.
5. Es darf ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen geparkt werden, das Befahren des Innenhofes ist untersagt. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zulieferer sind mit der Umgebung vertraut und kennen ihre Wege.
6. Die Benutzung der Wirtschaftsräume ist nur zum Anrichten der Speisen gestattet. Das Buffett darf bis 00:30 offen gehalten werden und die Speisereste sind unmittelbar nach der Veranstaltung zu entfernen, spätestens bis 12:00 Uhr des Folgetages (der Tag nachdem die Veranstaltung begonnen hat).
7. Das Spielen von Kindern auf dem Gelände ist nur unter Aufsicht eines Erwachsenen/Erziehungsberechtigten erlaubt. Eltern haften für ihre Kinder.
8. Das Abbrennen eines Feuerwerks auf dem Schlossgelände ist untersagt. Die Strafe von Zuwiderhandlungen beträgt 5.000 €.
9. Das Benutzen von Klebeband (jeglicher Art) am und im Gebäude an Wänden, Fußböden oder sonst wo ist untersagt. Die Zuwiderhandlung wird mit einer Zahlung von 500 € geahndet. Zusätzlich hat der Mieter für etwaige Schäden aufzukommen, die durch das Entfernen des Klebebands entstehen. Zur Beseitigung derer beauftragt der Vermieter eine Fachfirma. Abzüge „alt für neu“ sind hierbei ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Das Tragen von Schuhen mit Absätzen mit einer Fläche von weniger als 2 cm Durchmesser ist im Innenbereich untersagt. Sollte die Vorgabe nicht befolgt werden, werden neben der fachgerechten Instandsetzung des Bodens (ohne Abzüge alt für neu) 2.500 € Vertragsstrafe fällig.
11. Für die Garderobe wird nicht gehaftet.
12. Ab 22 Uhr ist es notwendig die Fenster und Türen der Front-, Park- und Hofseite geschlossen zu halten. Die Fenster zur Parkseite können zum Lüften geöffnet werden, die Schließung liegt im Ermessen des Vermieters. Zudem ist der Aufenthalt vor dem Schloss nur noch zum „Gehen bzw. Kommen“ gestattet.
13. Das Benutzen von Konfetti, insbesondere von Konfettikanonen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden sowohl für den Außenbereich als auch den Innenbereich mit jeweils 1.000 € in Rechnung gestellt. Zusätzlich hat der Mieter für etwaige Schäden aufzukommen, die durch das Konfetti entstehen. Zur Beseitigung derer beauftragt der Vermieter eine Fachfirma.
14. Der Poolbereich ist von den Gästen nicht zu betreten. Der Pool ist während des Veranstaltungszeitraums (samstags) zudem abgedeckt und ein Öffnen und Benutzen des Pools ist strengstens untersagt. Die Zuwiderhandlung wird mit einer Zahlung von 2.500 € geahndet.
15. Catering-Unternehmen:
a. Kaiserschote Feinkost Catering GmbH, Donatusstraße 141, 50259 Pulheim-Brauweiler, Tel.: 02234-998020, www.kaiserschote.de
b. METZ Catering- & Eventmanufaktur, Hamburger Straße 6, 50321 Brühl, Tel.: 02232/762400, www.party-metz.de; Ansprechpartner: Herr Bartsch
c. Schmidt-Buffetservice, Kall, Herr Schmidt, www.einfach-sb.de; Tel: 02441-779354 oder 0163-5050590
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der vereinbarten Form.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sofern gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
AGB als PDF herunterladen
